Für alle die nicht aus Sprakel kommen und somit keinen Stand anmelden können,
habt Ihr in diesem Jahr die Möglichkeit eine Anfrage für eine von 3 Freiflächen zu stellen!
Schickt Uns dazu einfach eine Anfrage.

Anmeldefrist verlängert bis zum 11.09.2024!

Hier habt Ihr die Möglichkeit Euch für einen Stand auf dem eigenen Grundstück anzumelden!

Anmeldeformular (* Pflichtfeld)

Bitte wähle eine oder mehrere Kategorien aus:

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Habt Ihr Eure Keller voll mit Sachen, die Ihr nicht mehr braucht?

Braucht Ihr Kohle, um Euch endlich mal wieder etwas Gutes zu tun?

Wollt Ihr mit Euren Nachbarn nach der harten Corona-Zeit wieder mehr in Kontakt kommen?

Dann seid Ihr beim Stadtteilflohmarkt bei uns in Sprakel genau richtig.

Meldet Euch kostenfrei über die Webseite an, damit Eure “Kunden” einen ersten Überblick über Eure Verkäufe bekommen. Wenn möglichst viele mitmachen, steigt die Attraktivität des Stadtteilsflohmarktes und es kommen mehr Besucher*innen. Also teilt gerne diese Seite und sprecht Eure Nachbarn und Freunde an, ob sie nicht auch mitmachen wollen.

Das Organisieren eines Flohmarktes ist immer mit Kosten verbunden, unter anderem für diese Homepage, Flyer, Plakate und anderes. Diese Kosten werden durch Spenden finanziert. Auf der Übersichtskarte findet Ihr Standorte, an denen wir Spendenboxen dafür bereitgestellt haben.

Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, uns eine Spende über PayPal zu senden. Dafür braucht Ihr nur auf den Spenden-Button klicken oder Ihr scannt einfach den QR-Code.

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Download Flyer für euren Stand:

Download QR-Code der Übersichtskarte:

Sende uns dein Feedback:

Verkaufsregeln

I. Präambel
Der Stadtteilflohmarkt Sprakel ist eine rein private Initiative. Verkauft werden darf nur auf
privaten Grundstücken. Öffentliche Flächen der Stadt Münster, wie etwa Gehwege,
öffentliche Parkplätze/ Parkbuchten dürfen nicht für den Verkauf genutzt werden.
Alle Artikel werden ausschließlich von privaten Verkäufern, als gebrauchte Ware, unter
Ausschluss der Sachmängelhaftung angeboten. Die Mitwirkung am Flohmarkt erfolgt ehrenamtlich. Der Spendenerlös dient zur Deckung unserer Ausagen und wird zur Förderung gemeinnütziger Zwecke verwendet.
Ein Verkauf vor 11 Uhr ist untersagt! Das Aufräumen am Ende der Veranstaltung sollte selbstverständlich sein.

II. Teilnahme
Jeder Interessent muss sich rechtzeitig zur Teilnahme am Stadtteil-Flohmarkt anmelden.
Anmeldungen werden nur ab einem jeweils festgelegten Termin, über unsere
Homepage www.stadtteil-flohmarkt-sprakel.de, entgegengenommen.
Gewerbliche Anbieter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

III. Haftung & Gewährleistung
Alle Kunden, Verkäufer und Helfer betreten den Veranstaltungsort ausdrücklich auf
eigene Gefahr. Der Verkauf sämtlicher auf dem Flohmarkt angebotenen Waren erfolgt
ohne jegliche Garantie und Gewährleistung, ohne Umtauschrecht und unter Ausschluss
der Sachmängelhaftung. Wir übernehmen keine Haftung für verloren gegangene,
gestohlene oder beschädigte Waren, sowie für Datenverlust und daraus resultierende
Folgen! Die Haftung aller am Flohmarkt mitwirkenden Personen beschränkt sich in allen
Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach BGB.

IV. Einwilligung zur Datennutzung
Persönliche Daten der Teilnehmer und Helfer (Name, Anschrift, Telefonnummer und
E-Mailadresse) werden nur zum Zweck der Durchführung und Kontaktaufnahme auf
elektronischen Datenträgern gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an
Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.
Alle Besucher, Kunden, Verkäufer und Helfer willigen in die Anfertigung, Bearbeitung
und Veröffentlichung von Bild- & Videomaterial ein.

V. Lebensmittelverkaufsstände
Unsere Empfehlung ist, den Verkauf von Lebensmitteln und Getränken auf dem Flohmarkt zu vermeiden. Wir möchten jedoch betonen, dass wir als Orga-Team nicht für die Bewertung oder Überwachung des Verkaufs von Speisen und Getränken zuständig sind. Bitte seid Euch bewusst, dass Ihr als Verkäufer in Eigenverantwortung handelt und es wichtig ist, sich über die geltenden Vorschriften und Konsequenzen des Verkaufs von Lebensmitteln und Getränken zu informieren. Wir möchten Euch ermutigen, verantwortungsbewusst zu handeln und einen sicheren und erfolgreichen Stadtteilflohmarkt für alle zu schaffen.

VI. Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen beeinflusst die
Wirksamkeit aller anderen nicht. Eine unwirksame Bestimmung fällt nicht ersatzlos weg,
sondern sie ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Ergebnis möglichst
nahe kommt und wirksam ist.